Nein, diese Sorge ist unbegründet – Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesetzlich gesichert. Der Wechsel zu einem neuen Versorger erfolgt nahtlos, da sich alter und neuer Vertrag direkt aneinander anschließen – Sie werden den Zeitpunkt des Wechsels im Alltag nicht bemerken. Damit Sie dennoch bestens informiert sind, teilen der Vorsorger Ihnen vorab schriftlich mit, ab wann Sie den Strom beziehen. Alle Energieversorger sind gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 5 EnWG dazu verpflichtet, den Lieferantenwechsel unentgeltlich, transparent und zügig durchzuführen.